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Sachstandsbericht, Stand Juni 2008

2005 Nach dem Regierungswechsel 2005 wird im Juni der Arbeitskreis Eiderstedt zur ergebnisoffenen Überprüfung der bisherigen Ausweisungspläne eines Vogelschutzgebietes Eiderstedt einberufen. Teilgenommen haben das Ministerium für ländliche Räume Schleswig – Holstein, der Kreis NF unter Sitzungsleitung von Herrn Dr. Bastian, Vertreter der IG „Rettet Eiderstedt“.
Eine Einigung findet nicht statt. Das Land Schleswig-Holstein sieht sich aufgrund des vorliegenden Auswahlkonzeptes genötigt, ein Vogelschutzgebiet für die Trauerseeschwalbe auf Eiderstedt auszuweisen. Dieses fachlich schwache Auswahlkonzept wurde seitens der CDU vor der Wahl als mangelhaft bewertet, in den koalitionspolitischen Verhandlungen entsprechend eingelenkt, und nun angewendet.

2006 Die Meldung der Gebiete an die EU-Kommission erfolgt im Frühjahr 2006. Das Land Schleswig-Holstein hat den betroffenen Flächeneigentümern Rechtsschutz gewährt, bereitet aber zeitgleich ein in dieser Sache kontraproduktive Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes vor.
Als Schutzgebietsstatus wird eine Landschaftsschutzgebietsverordnung vom Kreis NF erlassen. Hiergegen erheben betroffene Flächeneigentümer sowie die Gemeinde Westerhever Klage.

2007 Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes mit dem § 29, wodurch Vogelschutzgebiete zusätzlich, explizit dem Naturschutzgesetz unterliegen und nach diesem Gesetz durch Verordnung vergrößert werden können.

2008 Momentan ruht das gerichtliche Verfahren aufgrund einer Verfassungsbeschwerde betroffener Flächeneigentümer gegen die Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes.

2006/2008 Per Eilverordnung werden ~4200 ha ohne Anhörung und Sinn unter Schutz gestellt!!!!

Eiderstedt hätte nicht als Vogelschutzgebiet gemeldet werden müssen!!!
Ein Vogelschutzgebiet in Eiderstedt ist unserer Meinung nach kontraproduktiv – für alle Beteiligten!

Die Aussichten einer erfolgreichen Klage gegen eine unrechtmäßige Ausweisung haben sich verbessert, weil
die Erweiterungspläne des Landes SH naturschutzfachlich nicht begründet sind.
Eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen das neue Landesnaturschutzgesetz § 29 eingereicht und angenommen wurde.
auch in anderen Bundesländern gibt es seit neuestem rechtliche Erfolge in vergleichbaren Verfahren (weitere Informationen hierzu unter www.fuesser.de).

Jetzige wie bald eintretende Auswirkungen eines Vogelschutzgebietes auf Eiderstedt:
Realer Wertverlust von Grund Boden / innerhalb und außerhalb des Vogelschutzgebietes
Verlust / Verminderung der Wertschöpfung auf landwirtschaftlichen Nutzflächen.
Keine Drainage
Weiteres Aufstauen der Wasserstände, auch in den Zuggräben des Deich – und Hauptsielverbandes
Aberkennung der guten landwirtschaftlichen Praxis - Kürzung durch Cross – Compliance
In Kürze Verschärfung Bewirtschaftungsauflagen wie:
Gülle fahren nur bis Mitte März, keine Mahd vor Ende Juni, Rückumwandlung von Acker in Grünland!

Betroffene Flächeneigentümer werden gegen die unfachliche Ausweisung klagen! Es ist aufgrund der Bestrebungen verschiedener Naturschutzverbände zu befürchten, dass in naher Zukunft ganz Eiderstedt zum Vogelschutzgebiet gemacht werden soll – ohne Nutzen für Mensch und Natur wie mangelhaftes Management in bestehenden Schutzgebieten beweist.

Vogel – und Naturschutz gelingt nur gemeinsam mit den Menschen vor Ort!

Wir sind für freiwilligen Vertragsnaturschutz in Eiderstedt!

Wir kämpfen weiter gegen ein Vogelschutzgebiet auf Eiderstedt!


Kontaktadressen:
Matthias Jans, 04862-6 45; Hans-Henning Carstens, 0173 217 25 14; Rolf Hach, 04862-9 74; Dirk Hansen, 04863-37 88; Frauke Rohwer-Boyens, 04862-201 8740; Udo Bruhn, 04864-10 131

BANKVERBINDUNG: HYPO VEREINSBANK GARDING, KTO 42 290 213, BLZ 200 300 00